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Um den Verwaltungsaufwand und somit auch für Sie die Kosten so gering wie möglich zu halten, ist mein Honorar in bar direkt vor Ort gegen den Erhalt einer Quittung zu begleichen. 

Sollten Sie eine Rechnung über eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz mit Diagnose wünschen, kann ich Ihnen diese gerne im Nachhinein ausstellen. 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese in der Regel nicht.

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten diese zum Teil. Bitte klären Sie das direkt mit Ihrer Versicherung und achten Sie in Ihrem Vertrag auf die Ziffern 19 ff.

Ebenso können Sie Rechnungen bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen.

Der telefonische Erstkontakt ist kostenfrei!

Die Kosten für etwa eine Stunde betragen 70 Euro und 50 Euro für Kinder als Einzeltermin.

Im Rahmen des Sozialen Honorars sind ermäßigte Gebühren möglich.

Selbstzahlung ist natürlich jederzeit immer gerne möglich. 

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können 24 Stunden vorher ab, da ich sie sonst in Rechnung stellen muss!